Allgemeine Geschäftsbedingungen der THS
1. Allgemeines
Die THS GmbH verkauft und liefert ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer erklärt sich mit vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens durch Entgegennahme der Lieferung einverstanden, auch dann, wenn er diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen hat.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung der THS GmbH sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die THS GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Lieferung und Kosten
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Kosten für die Lieferung werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
4. Fristen für die Lieferung
Gegebenenfalls angegebene Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen gelten ausnahmsweise nur dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich schriftlich von THS GmbH bestätigt werden. Die Lieferfristen verlängern sich im angemessenen Verhältnis bei höherer Gewalt, mittelbar oder unmittelbarer Folgen eines Arbeitskampftages oder ähnlicher unabwendbarer Ereignisse.
5. Eigentumsvorbehalt
Die THS GmbH behält sich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum am Kaufgegenstand vor. Während des Bestehen des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die THS GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen behält sich die THS GmbH die Geltendmachung von Schadenersatz vor. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für die THS GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen nicht der THS GmbH gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt die THS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Macht der Käufer Nacherfüllungsansprüche geltend, ist die THS GmbH berechtigt, ein Nutzungsentgelt für ihren Liefergegenstand zu verlangen. Die THS GmbH ist berechtigt, das Nutzungsentgelt pauschaliert geltend zu machen. Es beträgt für jeden Monat 2% des Kaufpreises. Dem Käufer bleibt es unbelassen, einen der Höhe nach geringeren Nutzungsausfall nachzuweisen.
7. Sonstige Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die THS GmbH haftet jedoch maximal bis zu einer Höhe von 100.000,00 €.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.



